Führerschein- und Fahrerlaubnisrecht

    Zahlreiche Verkehrsdelikte werden nicht allein mit Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern zudem auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet.

    Welche Strafe droht und wie hoch das Risiko einer Verurteilung ist, kann durch den Betroffenen in der Regel nicht eingeschätzt werden. Hierfür ist oftmals auch die Einsichtnahme in die polizeiliche Ermittlungsakte erforderlich.

    Der Betroffene selbst ist hierzu nicht berechtigt, wohl aber ein den Betroffenen vertretender Rechtsanwalt.
     
    Insbesondere wenn der Führerschein bereits vorläufig entzogen wurde ist zudem schnelles und vorausschauendes Handeln erforderlich.

    Hierdurch ist es oftmals möglich den Zeitraum bis zur Wiedererlangung des Führerscheins bzw. der Fahrerlaubnis kürzer zu halten als dies bei der üblichen behördlichen und gerichtlichen Verfahrensdauer der Fall ist.
     
    Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, beispielsweise für ein Jahr, besteht zudem keine Automatik dahingehend, dass die Fahrerlaubnis nach Ablauf dieses Jahres wiedererteilt wird.
     
    Vielmehr verhält es sich so, dass die für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zuständige Behörde lediglich berechtigt ist, die Fahrerlaubnis nach Ablauf von einem Jahr wiederzuerteilen.
     
    Dies zunächst unter den Voraussetzungen, dass ein entsprechender Antrag des Betroffenen auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vorliegt, welcher aufgrund der behördlichen Bearbeitungszeiten frühzeitig gestellt werden sollte.
     
    Darüber hinaus unter der Voraussetzung, dass auch die weiteren allgemeinen Voraussetzungen für die Inhaberschaft der Fahrerlaubnis vorliegen, insbesondere die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
     
    Häufig wird die zuständige Behörde deshalb beispielsweise bei alkoholbedingtem Verlust der Fahrerlaubnis vor Wiedererteilung derselben den Nachweis für die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ( MPU ) verlangen.

    Es sind daher längerfristig vor der Gutachtenerstellung geeignete Maßnahmen zu treffen, um durch diese die Voraussetzungen für ein positives Gutachten und hierdurch die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu schaffen.
     
    Die Begleitung durch einen Rechtsanwalt in all diesen Fragen ist dringend zu empfehlen.
     
    Rechtsanwalt Vormbaum ist insbesondere in Münster, Hamm, Dortmund, Unna, Bochum, Essen, Düsseldorf, Köln, Duisburg, Recklinghausen, Gelsenkirchen, Lünen, Kamen, Bergkamen, Werne, Selm, Bork, Ascheberg und Südkirchen tätig.

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