Tätigkeitsbereiche

    Frank Vormbaum

    Aufgrund langjähriger Praxis und einhergehender fachlicher Spezialisierung ist Rechtsanwalt Frank Vormbaum insbesondere in den nachfolgenden Rechtsbereichen schwerpunktmäßig tätig:

      Versicherungsrecht
      Fachanwalt für Versicherungsrecht

      Berufsunfähigkeit

      Rechtsanwalt Vormbaum verfügt über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich.
      Informieren Sie sich auch durch die nachfolgenden Videos, in welchen Rechtsanwalt Vormbaum hierzu weitere Informationen gibt:

      Berufsunfähigkeitsversicherung Teil 1: Allgemeine Probleme (www.youtube.com)
       
      Berufsunfähigkeitsversicherung Teil 2: Vorerkrankung und Antragsfragen (www.youtube.com)
       
      Berufsunfähigkeitsversicherung Teil 3: Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit (www.youtube.com)


        Kapitalanlagerecht

        Schrottimmobilien
                                        

        Rechtsanwalt Vormbaum verfügt über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich.
        Informieren Sie sich auch durch die nachfolgenden Videos, in welchen Rechtsanwalt Vormbaum hierzu weitere Informationen gibt:
                                                                     
        Teil 1: Wie erkenne ich eine Schrottimmobilie? (www.youtube.com)

        Teil 2: Wie funktioniert das Geschäft mit Schrottimmobilien? (www.youtube.com)

        Teil 3: Was kann ich tun, wenn ich eine Schrottimmobilie erworben habe? (www.youtube.com)

        Teil 4: TS Immobilien und Service GmbH (www.youtube.com)

        Teil 5: BBK Immobilienhandels- und Verwaltungsgesellschaft mbH (www.youtube.com)

        Teil 6: Vom Nebenjobangebot zur Schrottimmobilie (www.youtube.com)

        Teil 7: Betrug an Russlanddeutschen und polnischen Spätaussiedlern (www.youtube.com)


          Arbeitsrecht
          Fachanwalt für Arbeitsrecht


            Verkehrsrecht

              1. Verkehrsunfallrecht
              2. Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht
              3. Führerschein- und Fahrerlaubnisrecht
              4. Kfz-Kauf- und Leasingrecht

                Pflegerecht


                Warum ist ein Fachanwalt die bessere Wahl?

                Ein Fachanwalt muß: 

                1. mind. 3 Jahre Berufserfahrung haben
                2. einen speziellen Lehrgang mit mind. 120 Zeitstunden intensiver Schulung absolviert haben
                3. eine best. Anzahl von in diesem Falle versicherungsrechtl. und arbeitsrechtl.    Fällen bearbeitet haben
                4. jährliche Fortbildungsveranstaltungen absolvieren

                Der Titel eines Fachanwalts steht also nicht nur für Formalie, sondern für Spezialwissen und Praxiserfahrung.

                Kurz gesagt für Kompetenz!

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