Forderungseinzug, Inkasso

    Ihre Schuldner zahlen nicht?

    Mehrere Mahnungen zeigen keine Wirkung?

    Dann sollten Sie mit allen vorhandenen Mitteln gegen die Schuldner vorgehen, um Ihre Forderungen durchzusetzen, bevor die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder der Eintritt der Insolvenz dies gegebenenfalls unmöglich machen.

    Hierbei werden die Weichen für eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung oftmals bereits bei der außergerichtlichen Geltendmachung gestellt.

    Sollte der Verdacht bestehen, dass der Kunde bereits bei der Auftragserteilung beabsichtigte, nicht zu zahlen, oder dieser sogar bereits zahlungsunfähig war, ist es zweckmäßig, eine Strafanzeige wegen Eingehungsbetrugs gem. § 263 StGB zu erstatten.

    Dies kann den Kunden zur Zahlung motivieren, da die Strafe in der Regel höher ausfällt, wenn auch bis zu der Verhandlung vor dem Strafgericht keine Zahlung erfolgt.

    Hierbei besteht auch die Möglichkeit, die Forderung nicht als bloße vertragliche Schuld, sondern als Forderung aus Betrug zu titulieren.

    Dies hat den Vorteil, dass der Schuldner sich in der Zwangsvollstreckung nicht auf den üblichen hohen Selbstbehalt berufen kann, sondern die Selbstbehaltgrenze deutlich niedriger angesetzt wird.

    Hierdurch ist es möglich, an anderen etwaigen Gläubigern vorbei zu vollstrecken.

    Dem Schuldner hilft dann auch nicht das private Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung am Ende.

    Bezüglich Forderungen aus deliktischen Handlungen, also Betrug, wird nämlich keineRestschuldbefreiung gewährt. Solche Forderungen bestehen auch nach einem privaten Insolvenzverfahren fort, wenn diese tituliert wurden.

    Es kann auch sinnvoll sein, im Wege der deliktischen Durchgriffshaftung unmittelbar gegen den Geschäftsführer einer insolventen GmbH oder andere Gesellschaftsformen vorzugehen.

    Soweit die Voraussetzungen vorliegen, haftet der Geschäftsführer selbst mit seinem gesamten Vermögen, so dass die Insolvenz der GmbH letztendlich nicht zum Forderungsausfall führt.

    Die entstehenden Rechtsanwaltskosten belaufen sich in der Regel auf einen Bruchteil der ausstehenden Forderung. Auch insoweit besteht ein Erstattungsanspruch gegen den Schuldner.

    Für weitere Nachfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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